Die Größe einer Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in Bayern kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, da die örtlichen Bauvorschriften variieren können. In Bayern gelten die Bayerische Bauordnung (BayBO) sowie örtliche Satzungen und Bebauungspläne, die die Baugenehmigungsanforderungen festlegen.
Generell kann für kleinere Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen eine Freistellung von der Baugenehmigung gelten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Kriterien können beispielsweise die Größe der Überdachung, die Bauhöhe, der Abstand zu den Grundstücksgrenzen und ähnliche Faktoren betreffen.
Um genaue Informationen zu erhalten, welche Größe eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in Ihrer konkreten Gemeinde in Bayern haben darf, sollten Sie sich direkt an das örtliche Bauamt oder die Baubehörde wenden. Die Mitarbeiter können Ihnen Auskunft über die spezifischen Bauvorschriften und Freistellungsmöglichkeiten geben und Ihnen mitteilen, ob für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist.